Beschluss:

Das Gremium beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den Befreiungen zuzustimmen.

 

 


Sachverhalt:

Antragssteller:           Frau Hörand-Hieber Christina

Vorhaben:                   Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Baugebiet :                  Handzell Nr. 2  An der Samfeldstraße

Lage:                              Pfarrer-Aidlspurger-Straße 18 , Fl. Nr. 984/15,

Gemarkung:                Handzell.

Eingangsdatum:         13.11.2017

BV-Nr.:                          100/2017

 

Für das Vorhaben sind die folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:

-        Gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Nebenfirste mit einem Giebel abzuschließen. Geplant ist bei dem Vorhaben ein Nebenfirst mit Walmdach.

-        Erkeranbauten sind gemäß Festsetzungen nur erdgeschossig zulässig, geplant ist über dem Erker ein Balkon.

 

Der Nachbar wurde beteiligt, hat aber seine Unterschrift verweigert. Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0