Sachverhalt:

Am 26.10.2017 fand die Verkehrsschau zusammen mit der PI Aichach statt. Die folgenden Punkte wurden angesprochen:

 

1. Zukünftige Verkehrsregelung beim Ärztehaus Pöttmes

Für die Bgm.-Rohrmüller-Str. bestehen nach Fertigstellung des Ärztehauses zwei grundsätzliche Überlegungen, wie die Verkehrsführung gestaltet werden könnte:

a)    Die Einbahnstraße wird wie vor der Baumaßnahme belassen. Das Ärztehaus kann dann über den Erdweg und die Bgm-Rohrmüller-Str. oder über den Klosterweg angefahren werden und entsprechend der Einbahnstraße über die Bgm.-Rohrmüller-Str. oder über den Klosterweg verlassen werden. Im Klosterweg sollte dann bei der Einmündung in die von-Gumppenberg-Str. auf einer Länge von ca. 20 m ein beidseitiges Halteverbot angeordnet werden.

b)    Die Einbahnstraße in der Bgm.-Rohrmüller-Straße wird bis zur Einmündung Viertel aufgehoben. Hierzu sind bauliche Veränderungen erforderlich, um die Engstelle bei der Einmündung im Erdweg möglichst kurz zu halten und bei entgegenkommenden Fahrzeugen eine Ausweichmöglichkeit zu schaffen.

 

 

Beschluss:

Das Gremium beschließt, die Verkehrssituation nach Errichtung des Ärztehauses im ursprünglichen Zustand zu belassen. Sofern sich dann Probleme ergeben, ist erneut darüber zu beraten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0

 

 

 

2. Absperrkette am Gehweg von-Gumppenberg-Str. Einmündung Neuburger Straße in Pöttmes

Im Rechnungsprüfungsausschuss wurde die angeregt, dass die früher an dieser Stelle angebrachte Kette wieder zu montieren sei.

Seitens der Polizei wurden keine Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit gesehen und zudem darauf hingewiesen, dass mit den erforderlichen Abständen zur Fahrbahn der Gehweg an dieser Stelle kaum noch passierbar würde. Bedenken hinsichtlich der Sicherheit bestanden nicht.

Seitens der Verwaltung wird darüber hinaus noch auf die DIN 18040 Barrierefreies Bauen verwiesen. In Teil 3 der Norm, Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum ist unter anderem festgelegt, dass Überquerungsstellen mindestens an allen Straßeneinmündungen vorhanden sein müssen.

 

 

Beschluss:

Das Gremium nimmt die Stellungnahme der Polizei zur Kenntnis und stellt fest, dass diese Auffassung nicht geteilt wird und seitens des Marktes Pöttmes weiterhin Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit bestehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0

 

 

 

3. Gehweg Schießstatt Richtung Marktplatz in Pöttmes

Seitens einer Bürgerin wurde die Sicherheit für die Fußgänger, die von der Schießstatt in Richtung Marktplatz laufen bemängelt.

Nach Ansicht der Polizei wäre dieses Problem nur lösbar, indem der Gehweg im nördlichen Bereich der Straße verlängert und damit eine Engstelle geschaffen wird und im weiteren Verlauf der Straße auf der westlichen Seite der Fahrbahn fortgesetzt wird. Auch hier existiert nur ein unbefestigter Randstreifen, ein Gehweg müsste auf jeden Fall mittels Hochbord abgesetzt werden.

Zusammenfassend ist eine Lösung nur in Form einer umfangreicheren Baumaßnahme möglich, Planungen in dieser Richtung gab es bisher keine.

 

MGR Poisl regt an, den Punkt in die nächste Besichtigungsfahrt des Bauausschusses aufzunehmen.

 

 

Beschluss:

Das Gremium beschließt, die vorgeschlagene Lösung bei einem späteren Ausbau der Straße zu berücksichtigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0

 

 

 

4. Halteverbot in der Augsburger Greppe in Pöttmes

Bemängelt wurde hier, dass mit größeren landwirtschaftlichen Fahrzeugen (Vollernter, Maishäcksler) aufgrund parkender Autos teilweise kein Durchkommen mehr ist.

Es wurde festgestellt, dass nur ein beidseitiges Halteverbot diese Situation lösen könnte. Möglich wäre auch ein temporäres Einrichten des Halteverbots zur Erntezeit mit entsprechenden Maschinen.

 

 

Beschluss:

Das Gremium beschließt, den Punkt auf die nächste Sitzung zu vertagen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0

 

 

 

5. Beschränkung der Geschwindigkeit in der Hauptstraße in Handzell auf 30 km/h

Eine Entsprechende Anregung kam aus der Bürgerversammlung 2017 in Handzell.

Nach Ansicht der Polizei ist eine Beschränkung der Geschwindigkeit nicht möglich, da keine entsprechende Begründung vorliegt. Auch sind die entsprechenden baulichen Gegebenheiten nicht vorhanden. Es wurde darauf hingewiesen, dass nicht zu erwarten ist, dass sich die Verkehrsteilnehmer an eine entsprechende Beschränkung halten und eine der Beschränkung rechtlich schwierig wird

 

 

Beschluss:

Das Gremium beschließt, in der Hauptstraße in Handzell Tempo 30 einzurichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0

 

 

 

6. Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Samfeldstraße und der Pfarrer-Aidlspurger-Straße in Handzell

Ein Bürger hat bemängelt, dass in der Samfeldstraße und der Pfarrer-Aidlspurger-Straße zu schnell gefahren wird.

Nach Auffassung der Polizei besteht die Möglichkeit, auf die Zone 30 mittels Beschilderung oder Piktogrammen erneut hinzuweisen. Seitens der Polizei wird diese Notwendigkeit in der Pfarrer-Aidlspurger-Str. nicht gesehen, da es aufgrund der Länge der Straße und der Verkehrsführung kaum möglich ist, die Geschwindigkeit deutlich zu überschreiten.

In der Samfeldstraße wird ein entsprechender Hinweis empfohlen, dieser sollte nach der Einmündung Raiffeisenstraße vor dem freien Bereich angebracht werden.

 

 

Beschluss:

Das Gremium beschließt, das gemeindliche Tempomeßgerät in der Samfeldstraße aufzustellen und im Gremium nochmals die Ergebnisse vorzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0

 

 

 

7. Sichtbehinderung der der Ausfahrt Bei der Steinbuche in Echsheim

Seitens mehrerer Bürger wurde die schlechte Sicht bei der Ausfahrt Bei der Steinbuche bemängelt. Durch einen Neubau an dieser Kreuzung hat sich die Situation noch verschärft.

Seitens der Polizei wird dies bestätigt und ein Verkehrsspiegel empfohlen (Sicht Orts auswärts). Die Sicht Orts einwärts ist auch ohne Spiegel ausreichend.

 

 

Beschluss:

Das Gremium beschließt, einen Verkehrsspiegel anzubringen wie im Sachverhalt erläutert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0

 

 

 

8. Sichtbehinderung durch einen Baum an der Kreuzung Wallerdorfer Straße / Am Kreuz in Reicherstein

Dieser Punkt wurde bereits durch zusammen mit der Polizei und dem Landratsamt besichtigt und dabei festgestellt, dass keine Sichtbehinderung vorliegt. In der Verkehrsschau wurde nicht mehr darauf eingegangen, die Polizei hat mitgeteilt, dass die getroffene Entscheidung nicht mehr in Frage gestellt wird.

 

 

Beschluss:

Das Gremium beschließt, einen Antrag beim Landkreis zu stellen, dass ein Verkehrsspiegel an dieser Stelle montiert wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0

 

 

 

9. Allgemeine Feststellungen

An verschiedene Stellen sind Verkehrszeichen zu ersetzen, da sie nicht mehr lesbar sind. Dies wird durch den Bauhof erledigt.

 

 

Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.