Beschluss:

Das Gremium beschließt, die Befreiung hinsichtlich der Höhe der Stützmauer abzulehnen.

 


Sachverhalt:

Antragssteller:           Herr Lokaj Bashkim

                                         Frau Lokaj Lumturije

Vorhaben:                   Errichtung einer Mauer zur Einfriedung

Baugebiet :                  Pöttmes Nr. 30  Nördlich der Unterfeldstraße

Lage:                              Bgm.-Hofmann-Straße 21 , Fl. Nr. 1448/10,

Gemarkung:                Pöttmes.

Eingangsdatum:         30.12.2016

BV-Nr.:                          104/2016

 

Dieses Vorhaben wurde erstmalig in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 14.02.2017 behandelt und nach Änderung des Bebauungsplanes in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 19.09.2017. Beide Male wurde die geplante Stützmauer mit einer Höhe von 1,0 m abgelehnt. Dem Antragsteller wurde dies mitgeteilt und dieser hat nach einem persönlichen Gespräch im Rathaus Pöttmes nun geänderte Planunterlagen vorgelegt.

 

Für das Vorhaben sind nun noch die folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:

-        Die Stützmauer soll an der Westseite (Straßenseite) eine Höhe von maximal 0,60 m erhalten.

-        Auf der Südseite befindet sich bereits eine Garage auf dem Nachbargrundstück. Der Antragsteller hat mit dem Nachbarn bereits abgeklärt, dass diese Garage als Stützmauer verwendet werden kann, die entsprechende Wand wurde zu diesem Zweck betoniert. Die Höhe der Stützmauer soll an dieser Seite betragen: Zwischen Straße und Garage ca. 0,60 m, von der Garage in Richtung Osten auf einer Länge von 6,0 m eine Höhe von 1,0 m, dann auf einer Länge von 6,0 m ca. 0,75 m. Die restlichen 2,0 m an dieser Grenze sowie an der Ostgrenze werden die 0,5 m gemäß Bebauungsplan eingehalten.

-        Die Mauer soll an der Straßenseite an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes ist zu öffentlichen Verkehrsflächen ein Abstand von 1,50 m einzuhalten. Vor dem Grundstück des Antragstellers befindet sich ein Grünstreifen mit einer Breite von 4,0 m.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war das einzige angrenzende Privatgrundstück noch im Eigentum der Gemeinde.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt entwickelt sich eine kurze Diskussion im Gremium.

 

 

Beschluss:

Das Gremium beschließt, der Befreiung hinsichtlich des Abstands der Stützmauer zur öffentlichen Verkehrsfläche zuzustimmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                7

Nein-Stimmen:                                          2

Pers. beteiligt:                                            0

Gegenstimmen: MGR Huber, Graser

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0