Sitzung: 21.11.2017 Bau- und Umweltausschuss des Marktgemeinderates Pöttmes
Beschluss:
Das Gremium beschließt, die Befreiung hinsichtlich der Höhe der Stützmauer abzulehnen.
Sachverhalt:
Antragssteller: Herr Lokaj Bashkim
Frau Lokaj
Lumturije
Vorhaben: Errichtung einer Mauer zur Einfriedung
Baugebiet : Pöttmes Nr. 30
Nördlich der Unterfeldstraße
Lage: Bgm.-Hofmann-Straße 21 , Fl. Nr. 1448/10,
Gemarkung: Pöttmes.
Eingangsdatum: 30.12.2016
BV-Nr.: 104/2016
Dieses Vorhaben wurde erstmalig in der Sitzung des Bau- und
Umweltausschusses am 14.02.2017 behandelt und nach Änderung des Bebauungsplanes
in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 19.09.2017. Beide Male wurde
die geplante Stützmauer mit einer Höhe von 1,0 m abgelehnt. Dem
Antragsteller wurde dies mitgeteilt und dieser hat nach einem persönlichen
Gespräch im Rathaus Pöttmes nun geänderte Planunterlagen vorgelegt.
Für das Vorhaben sind nun noch die folgenden Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:
- Die Stützmauer soll an der Westseite (Straßenseite) eine Höhe
von maximal 0,60 m erhalten.
- Auf der Südseite befindet sich bereits eine Garage auf dem
Nachbargrundstück. Der Antragsteller hat mit dem Nachbarn bereits abgeklärt,
dass diese Garage als Stützmauer verwendet werden kann, die entsprechende Wand
wurde zu diesem Zweck betoniert. Die Höhe der Stützmauer soll an dieser Seite
betragen: Zwischen Straße und Garage ca. 0,60 m, von der Garage in
Richtung Osten auf einer Länge von 6,0 m eine Höhe von 1,0 m, dann
auf einer Länge von 6,0 m ca. 0,75 m. Die restlichen 2,0 m an
dieser Grenze sowie an der Ostgrenze werden die 0,5 m gemäß Bebauungsplan
eingehalten.
- Die Mauer soll an der Straßenseite an der Grundstücksgrenze
errichtet werden. Gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes ist zu öffentlichen
Verkehrsflächen ein Abstand von 1,50 m einzuhalten. Vor dem Grundstück des
Antragstellers befindet sich ein Grünstreifen mit einer Breite von 4,0 m.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Zum Zeitpunkt der
Antragstellung war das einzige angrenzende Privatgrundstück noch im Eigentum
der Gemeinde.
Zu diesem Tagesordnungspunkt entwickelt sich eine kurze Diskussion im Gremium.
Beschluss:
Das Gremium beschließt, der Befreiung hinsichtlich des Abstands der Stützmauer zur öffentlichen Verkehrsfläche zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 2
Pers. beteiligt: 0
Gegenstimmen: MGR Huber, Graser
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 0