Beschluss:

Das Gremium beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

 

 


Sachverhalt:

Antragssteller:           Herr Ottillinger Albert

Vorhaben:                   Nutzungsänderung von Spielothek und Gaststätte

Baugebiet :                  Pöttmes Nr. 10  Bei der Mittermühle

Lage:                              Rudolf-Diesel-Straße 5 , Fl. Nr. 1365,

Gemarkung:                Pöttmes.

Eingangsdatum:         09.10.2017

BV-Nr.:                          95/2017

 

Gegenstand der Änderung ist eine Vergrößerung der Spielothek von 75,08 m² auf 145,05 m² und eine gleichzeitige Verkleinerung der Gastraumfläche von 127,77 m² auf 54,06 m².

 

Für das Vorhaben sind die folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:

-        Der Bebauungsplan setzt ein Gewerbegebiet fest. Vergnügungsstätten sind in diesem nur ausnahmsweise zulässig.

-        Der Bebauungsplan setzt fest, dass mit dem Bauantrag ein Schallschutzgutachten vorzulegen ist. Ein entsprechendes Gutachten fehlt.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                7

Nein-Stimmen:                                          1

Pers. beteiligt:                                            0

Gegenstimme: MGR Huber