Sitzung: 17.10.2017 Bau- und Umweltausschuss des Marktgemeinderates Pöttmes
Beschluss:
Das Gremium beschließt, der Befreiung unter der Auflage zuzustimmen,
dass der Zaun eine Begrünung erhält.
Sachverhalt:
Antragssteller: Herr Schmaus Josef
Vorhaben: Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes mit Sicht- und
Lärmschutz
Baugebiet : Handzell Nr. 4
WA Handzell Süd
Lage: Gärtnerring 16 , Fl. Nr. 281/6,
Gemarkung: Handzell.
Eingangsdatum: 16.06.2017
BV-Nr.: 69/2017
Geplant ist ein Stabgitterzaun mit einer Höhe von 2,00 m, der
zusätzlich PVC-Sichtschutzstreifen erhält Für dieses Vorhaben sind die
folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:
- Der Bebauungsplan setzt Holz- oder Maschendrahtzäune fest
- Zäune, die aus Schallschutzgründen errichtet werden, sind mit
einer Höhe von 2,0 m festgesetzt, wobei diese zu 75% zu begrünen sind.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 1
Pers. beteiligt: 0
Gegenstimme: MGR Poisl