Beschluss:

Das Gremium beschließt, der Befreiung unter der Auflage zuzustimmen, dass der Zaun eine Begrünung erhält.

 

 


Sachverhalt:

Antragssteller:           Herr Schmaus Josef

Vorhaben:                   Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes mit Sicht- und Lärmschutz

Baugebiet :                  Handzell Nr. 4  WA Handzell Süd

Lage:                              Gärtnerring 16 , Fl. Nr. 281/6,

Gemarkung:                Handzell.

Eingangsdatum:         16.06.2017

BV-Nr.:                          69/2017

 

Geplant ist ein Stabgitterzaun mit einer Höhe von 2,00 m, der zusätzlich PVC-Sichtschutzstreifen erhält Für dieses Vorhaben sind die folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:

-        Der Bebauungsplan setzt Holz- oder Maschendrahtzäune fest

-        Zäune, die aus Schallschutzgründen errichtet werden, sind mit einer Höhe von 2,0 m festgesetzt, wobei diese zu 75% zu begrünen sind.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                7

Nein-Stimmen:                                          1

Pers. beteiligt:                                            0

Gegenstimme: MGR Poisl