Beschluss:

Das Gremium beschließt, der Befreiung zuzustimmen.

 

 


Sachverhalt:

Antragssteller:           Herr Dollinger Hermann

Vorhaben:                   Errichtung eines Carports

Baugebiet :                  Pöttmes Nr. 1  Unterfeld West, Östlicher Teil

Lage:                              Tulpenstraße 1 , Fl. Nr. 1476/15,

Gemarkung:                Pöttmes.

Eingangsdatum:         05.10.2017

BV-Nr.:                          94/2017

 

Für das Vorhaben sind die folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:

-        Der Carport liegt außerhalb der Baugrenzen

-        Geplant ist ein Pultdach, gemäß Bebauungsplan wäre die Dachneigung entsprechend der Dachneigung des Hauptgebäudes auszubilden.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Eine erforderliche Abstands­flächen­übernahme­erklärung des westlichen Nachbarn liegt

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0