Beschluss:

Das Gremium beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Es wird darüber hinaus auf die fehlende Wendemöglichkeit bei der Privatstraße und der damit verbundenen Einschränkungen bei der Zufahrt für z.B. Rettungsfahrzeuge hingewiesen. Nicht verschmutztes Oberflächenwasser ist zu versickern, vor Herstellung der Privatstraße ist eine entsprechende Planung vorzulegen.

 

 


Sachverhalt:

Antragssteller:           Firma M24 Projektgesellschaft mbH

Vorhaben:                   Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage (DHH 1)

Baugebiet :                  Handzell Nr. 4  WA Handzell Süd

Lage:                              Gärtnerring 6 , Fl. Nr. 2/6,

Gemarkung:                Handzell.

Eingangsdatum:         05.10.2017

BV-Nr.:                          81/2017

 

Für das Vorhaben sind die folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich:

-        Die im Bebauungsplan festgesetzte Mindestgröße der Grundstücke wird nicht mehr eingehalten. Das Grundstück wurde aber bereits geteilt.

-        Die Grundflächenzahl wird vermutlich nicht eigehalten. Bei der Berechnung sind nur das Wohnhaus und die Garage berücksichtigt, nicht jedoch die Zufahrt und der Stellplatz bzw. sonstige Nebenanlagen

-        Die zulässige Wandhöhe von 5,00 m wird um mindestens 1,00 m nicht eingehalten. Mangels Darstellung des natürlichen Geländes ist die genaue Überschreitung nicht feststellbar.

-        Die Garage ist mit Flachdach geplant, was gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zugelassen ist.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0