Sitzung: 17.10.2017 Bau- und Umweltausschuss des Marktgemeinderates Pöttmes
Beschluss:
Das Gremium beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu
versagen. Es wird darüber hinaus auf die fehlende Wendemöglichkeit bei der
Privatstraße und der damit verbundenen Einschränkungen bei der Zufahrt für z.B.
Rettungsfahrzeuge hingewiesen. Nicht verschmutztes Oberflächenwasser ist zu
versickern, vor Herstellung der Privatstraße ist eine entsprechende Planung
vorzulegen.
Sachverhalt:
Antragssteller: Firma M24 Projektgesellschaft mbH
Vorhaben: Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage (DHH 1)
Baugebiet : Handzell Nr. 4
WA Handzell Süd
Lage: Gärtnerring 6 , Fl. Nr. 2/6,
Gemarkung: Handzell.
Eingangsdatum: 05.10.2017
BV-Nr.: 81/2017
Für das Vorhaben sind die folgenden Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes erforderlich:
- Die im Bebauungsplan festgesetzte Mindestgröße der
Grundstücke wird nicht mehr eingehalten. Das Grundstück wurde aber bereits
geteilt.
- Die Grundflächenzahl wird vermutlich nicht eigehalten. Bei
der Berechnung sind nur das Wohnhaus und die Garage berücksichtigt, nicht
jedoch die Zufahrt und der Stellplatz bzw. sonstige Nebenanlagen
- Die zulässige Wandhöhe von 5,00 m wird um mindestens
1,00 m nicht eingehalten. Mangels Darstellung des natürlichen Geländes ist
die genaue Überschreitung nicht feststellbar.
- Die Garage ist mit Flachdach geplant, was gemäß Festsetzungen
des Bebauungsplanes nicht zugelassen ist.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Die erforderlichen
Stellplätze sind nachgewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 0