Beschluss:

Das Gremium beschließt, den vom Büro Brugger Landschaftsarchitekten Stadtplaner Ökologen ausgearbeiteten Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für den Bereich des Bebauungsplans Pöttmes Nr. 6 „AM GALGENFELD“ in der Fassung vom 17.10.2017 zu billigen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.

 

 


Bezug: 

Bebauungsplan Pöttmes Nr. 6 „AM GALGENFELD“, 1. Erweiterung, 1. Änderung vom 23.07.2010.

Antrag der Sarauer Grundstücks GbR mit Eingang vom 20.02.2017.

Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 07.03.2017 für die 2. Änderung des Bebauungsplans Pöttmes Nr. 6 „AM GALGENFELD“.

Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 23.05.2017 für die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für den Bereich des

Bebauungsplans Pöttmes Nr. 6 „AM GALGENFELD“.

Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für den Bereich des Bebauungsplans Pöttmes Nr. 6 „AM GALGENFELD“ des Büros Brugger Landschaftsarchitekten Stadtplaner Ökologen vom 17.10.2017.

 

Sachverhalt:

Die Sarauer Grundstücks GbR möchte auf einem ihrer Grundstücke im Gebiet des Bebauungsplans Pöttmes Nr. 6 „AM GALGENFELD“ ein Mehrfamilienhaus errichten. Einige ihrer Mitarbeiter und zukünftige Geschäftsführer ihrer Firma möchten sich in Pöttmes niederlassen. Aufgrund der seit Jahren nicht mehr genutzten Bereiche als Biergarten und Abstellfläche, war die Überlegung an diesem Platz ein Mehrfamilienhaus zu errichten. Größtenteils wird der Sportpark nicht mehr gewerblich genutzt, sondern dient einer wohnlichen Asylunterkunft. Auch nach Ende des Mietvertrages ist eine gewerbliche Nutzung nicht erforderlich.

 

Daraufhin beschloss der Marktgemeinderat Pöttmes in seiner Sitzung am 07.03.2017 die 2. Änderung des bestehenden Bebauungsplans Pöttmes Nr. 6 „AM GALGENFELD“, 1. Erweiterung, 1. Änderung vom 23.07.2010 aufzustellen. Da der Bebauungsplan Pöttmes Nr. 6 „AM GALGENFELD“ jedoch ein reines Gewerbegebiet ausweist, wird hierfür auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich werden. Daraufhin beschloss dann der Marktgemeinderat Pöttmes in seiner Sitzung am 23.05.2017 auch die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für den Bereich des Bebauungsplans Pöttmes Nr. 6 „AM GALGENFELD“ aufzustellen. Hierzu liegt nun der vom Büro Brugger Landschaftsarchitekten Stadtplaner Ökologen ausgearbeitete Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für diesen Bereich in der Fassung vom 17.10.2017 vor.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                7

Nein-Stimmen:                                          1

Pers. beteiligt:                                            0

Gegenstimme: MGR Schrammel