Beschluss:

Das Gremium beschloss, der Ausnahme unter der Bedingung zuzustimmen, dass die Abstandsflächenübernahmeerklärung noch nachgereicht wird.

 

 


Bezug: 

Antrag auf isolierte Ausnahme der Herrn Stefan Schlicker mit Eingang vom 02.03.2017.

 

Sachverhalt:

Herr Schlicker plant die Errichtung einer Gartenhütte mit Freisitz auf der Flur Nr. 1437/55 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 17 „PÖTTMES OST“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Nebengebäude sind außerhalb der Baugrenzen nur ausnahmsweise mit einer Grundfläche von max. 24 m² zulässig, wobei die Traufhöhe maximal 3,0 m betragen darf. Diese Voraussetzungen sind bei der geplanten Gartenhütte eingehalten.

 

Zusätzlich ist für das Vorhaben eine Abweichung von den Abstandsflächen bzgl. der Grenzbebauung erforderlich. Darauf sollte hingewiesen werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          1

Pers. beteiligt:                                            0

Gegenstimme MGR Golling