Beschluss:

Das Gremium beschloss, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen.

 

 


Sachverhalt:

Im Baugebiet „NÖRDLICH DER UNTERFELDSTRASSE“ wurde in der letzten Sitzung eine Einfriedungsmauer behandelt und der erforderlichen Befreiung nicht zugestimmt. Nun wurde von einem anderen Bauherrn angefragt, ob solche Einfriedungen oder Stützmauern möglich sind, was entsprechend verneint werden musste. Beide Antragsteller verweisen in ihrer Argumentation auf bereits von anderen Grundstückseigentümern ohne Genehmigung errichteten Stützmauern.

 

Es ist nun darüber zu beraten, wie in dieser Angelegenheit weiter vorgegangen werden soll. Da eine Gleichbehandlung aller Bauherren unumgänglich ist, sind die folgenden Vorgehensweisen möglich:

-      Allen Bauherren werden die Errichtung von Mauern bzw. Stützmauern, ggf. auch mit Beschränkungen der Höhe sowie die entsprechenden Geländeveränderungen erlaubt. Nach Auffassung des Landratsamtes ist dies nicht über Befreiungen möglich, sondern eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

-      Mauern bzw. Stützmauern werden weiterhin nicht zugelassen. In der Konsequenz müssten die bisher rechtswidrig errichteten Anlagen entsprechend zurückgebaut werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0