Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Frau Ramona Bachmayr und des Herrn Christoph Bauer mit Eingang vom 20.04.2017.

 

Sachverhalt:

Frau Bachmayr und Herr Bauer planen den Neubau eines Einfamilienhauses auf der Flur Nr. 1281/5 der Gemarkung Handzell. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer bebauten Fläche im Außenbereich.

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein sog. begünstigtes Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB unter den folgenden Voraussetzungen:

-      Das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden

-      das vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf

-      das vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt

-      Das neue Gebäude wird vom Eigentümer oder seiner Familie genutzt.

 

Seitens der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass das bestehende Gebäude zulässigerweise errichtet wurde. In den 50er Jahren wurde eine Veränderung des Gebäudes genehmigt.

 

Im Rahmen eines Ortstermins waren augenscheinlich erhebliche Mängel an dem Gebäude festzustellen, z. B. Putzschäden, verfaulte Böden, Schäden am Tragwerk des Daches. Das bestehende Gebäude wurde über einen sehr langen Zeitraum vom in diesem Jahr verstorbenen Großvater der Bauherrin genutzt.

 

Das geplante Gebäude weicht im Standort nur geringfügig vom bestehenden Wohnahaus ab. Das geplante und das zu ersetzende Gebäude sind hinsichtlich der Grundfläche und des Bauvolumens als gleichartig zu sehen bzw. unterscheiden sich nur geringfügig. Hinsichtlich Funktion und Nutzung handelt es sich bei beiden Gebäuden um Wohngebäude mit je einer Wohneinheit.

 

Von der Verwaltung wird somit vorgeschlagen, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0