Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Einer Duldung wie sie nach Angabe des Antragstellers mit dem Landrat besprochen wurde, wird zugestimmt.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Christian Kummer mit Eingang vom 04.04.2017.

 

Sachverhalt:

Herr Kummer plant die Errichtung eines Schwimmbeckens mit rollbarer Überdachung auf der Flur Nr. 528 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Dieses Vorhaben wurde bereits im Rahmen eines Bauantrages für die gesamten baulichen Anlagen auf dem betreffenden Grundstück behandelt und dem Vorhaben dabei das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Es wurde damals seitens des Marktes Pöttmes angeregt, den Pool in einem separaten Bauantrag zu behandeln, um zumindest den restlichen Gebäude evtl. eine Genehmigung erteilen zu können.

 

Das Vorhaben hält die folgenden Festsetzungen nicht ein:

-      Die Gesamtgröße der baulichen Anlagen (ohne Wege) beträgt 111,27 m² und überschreitet die zulässige Grundfläche somit um 56,27 m². Gegenüber dem letzten Antrag wurden Gebäude teilweise verkleinert bzw. zurückgebaut.

-      Die Stahl/Glas Konstruktion der Pool-Einhausung entspricht nicht den Gestaltungsfestsetzungen des Bebauungsplanes.

-      Pools sind zudem keine allgemein zulässigen Anlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

 

Da der Pool unverändert erneut beantragt wird, ist auch der Sachverhalt unverändert. Eine Befreiung in dem o. g. Umfang ist nicht möglich, da die Grundzüge der Planung berührt sind.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0