Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Schreiben des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 15.03.2017

mit Eingang vom 22.03.2017.

 

Sachverhalt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

in letzter Zeit stellt das LRA Aichach-Friedberg als untere Straßenverkehrsbehörde und Fachaufsicht zunehmend fest, dass in der Bevölkerung oder direkt in den Kommunen der Wunsch aufkommt, auf Straßen im Gemeindegebiet die zulässige Geschwindigkeit für den Straßenverkehr streckenbezogen zu reduzieren. Diese Entwicklung möchte das LRA Aichach-Friedberg zum Anlass nehmen, Ihnen die rechtlichen Voraussetzungen für solche verkehrsrechtlichen Anordnungen zu erläutern.

 

Ziel der nachfolgenden Ausführungen soll es sein, Ihnen die aktuelle Rechtslage darzulegen und Ihnen für Ihre tägliche Arbeit Argumentationspotential zu bieten, um bei Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern und innerhalb Ihrer Gremien im vornherein die rechtlichen Grenzen einer Umsetzung aufzuzeigen.

 

Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Schreiben des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 15.03.2017.