Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Josef Lutz mit Eingang vom 01.03.2017.

 

Sachverhalt:

Herr Lutz plant den Teilabbruch und den Umbau des bestehenden Lagergebäudes auf der Flur Nr. 22 der Gemarkung Handzell. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer gemischten Baufläche.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

Diesem Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.