Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, sofern die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Ehegatten Karl und Waltraud Riedl mit Eingang

vom 07.03.2017.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Riedl planen die Errichtung eines Maschendrahtzaunes auf der Flur Nr. 688 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“.

 

Aus den eingereichten Unterlagen ist bisher weder ersichtlich, wo der Zaun errichtet werden soll, noch welche Höhe etc. geplant ist. Daher kann auch nicht beurteilt werden, ob die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

 

Die Ehegatten Riedl haben bereits im Jahr 2014 einen Bauantrag gestellt, in welchem ursprünglich ein Zaun enthalten war. Dieser Zaun wurde aber aus dem damaligen Antrag gestrichen, da er nicht genehmigungsfähig war.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0