Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Vorbescheid des Herrn Anton Kröpfl mit Eingang vom 27.02.2017.

 

Sachverhalt:

Herr Kröpfl plant den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf der Flur Nr. 17 der Gemarkung Gundelsdorf. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer gemischten Baufläche. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

Die unbebaute Fläche im Bereich der Forsthausstraße könnte möglicherweise als Außenbereich (im Innenbereich) gewertet werden. Seitens der Verwaltung wird jedoch derzeit davon ausgegangen, dass es sich um einen Innenbereich handelt.

 

Diesem Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.