Sitzung: 25.04.2017 Bau- und Umweltausschuss des Marktgemeinderates Pöttmes
Beschluss:
Das Gremium beschloss, die Haltestelle nicht umzubauen.
Bezug:
Ausbau des Deutschherrnplatzes, der Kühnhauser Straße, der Bürgermeisterstraße und der Pfarrer-Bauer-Straße im Ortsteil Echsheim im Jahre 2010.
Vorsprache von Herrn Pfarrer Kiser im Rathaus Pöttmes am Freitag den 3. März.
Stellungnahmen des Ingenieurbüros Tremel vom 13.03.2017 und vom 30.03.2017.
Stellungnahmen der Regierung von Schwaben vom 21.03.2017 und vom 23.03.2017.
Sachverhalt:
Der Deutschherrnplatz, die Kühnhauser Straße, die Bürgermeisterstraße und die Pfarrer-Bauer-Straße im Ortsteil Echsheim wurden im Zeitraum vom 16.03.2010 bis zum 16.07.2010 durch die Bietergemeinschaft Hammerl OHG / Holl GmbH ausgebaut.
Die Abnahmeverhandlung für diese Maßnahme fand am 30.03.2011 statt.
Nun fordert Herr Pfarrer Kiser den Markt Pöttmes auf, die behindertengerecht errichtete Bushaltestelle „Deutschherrnplatz“ umzubauen, abzuändern bzw. zu verkürzen, da er nicht mehr anständig in seine Einfahrt zu seinem Wohnhaus „Deutschherrnplatz 3“ auf Flur Nr. 21/1 der Gemarkung Echsheim einfahren sowie ausfahren kann. Die Planung dieser behindertengerecht ausgebauten Bushaltestelle wurde durch die Regierung von Schwaben geprüft, genehmigt und so zur Ausführung freigegeben. Zudem wurde diese Bushaltestelle von der Regierung von Schwaben im Rahmen des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BayGVFG) für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit insgesamt 14.000,-- € gefördert.
Im Zuwendungsbescheid der RvS ist eine Bindefrist festgelegt. Diese besagt, dass diese mit staatlichen Mitteln geförderte Anlage für eine Zeitdauer von 25 Jahren – gerechnet ab Fertigstellung – für den im Bescheid genannten Zweck des öffentlichen Personenverkehrs gebunden ist. Weiter hat der Zuwendungsempfänger sicherzustellen, dass die geförderte Anlage bzw. Anlagenteile auf die Dauer der Bindungsfrist von 25 Jahren dem öffentlichen Personennahverkehr uneingeschränkt zur Verfügung steht.
Bezüglich einem Umbau, einer Abänderung bzw. einer Verkürzung der Bushaltestelle „Deutschherrnplatz“ in Echsheim wurden nun von der Verwaltung Stellungnahmen des planenden Ingenieurbüros Tremel und der Regierung von Schwaben eingeholt.
Stellungnahme des
Ingenieurbüros Tremel vom 13.03.2017:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schindele,
sehr geehrter Herr Wolf,
wie Sie wissen wurde die Bushaltestelle nach den Anforderungen des
Marktes Pöttmes und dessen Planungszielen geplant und erstellt.
Grundsätzlich ist eine Voraussetzung für Fördermaßnahmen, dass
Fachbehörden die Planung dafür als positiv begutachten.
Unseres Wissens dürfen bezuschusste Maßnahmen 25 Jahre nicht geändert
werden.
Dies müsste jedoch von der Verwaltung abgeklärt werden.
Von einer falschen Planung kann nicht die Rede sein. Im Grunde genommen
ist uns das Problem von Herrn Pfarrer Kiser auch nicht bewusst, zumal dieser
seit über 7 Jahren aus seinem Grundstück fährt. Die Zufahrt ist sogar mit einem
LKW möglich.
Eine Änderung der Bushaltestelle sehen wir als nicht möglich und nicht
notwendig an.
Für Fragen jeglicher Art stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Tremel Dipl. Ing. (FH)
Stellungnahme des
Ingenieurbüros Tremel vom 30.03.2017:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schindele,
sehr geehrter Herr Wolf,
Frau Ute Wenning von der
RvS schreibt: " Generell ist laut Richtlinie für die Anlage von
Stadtstraßen eine Höhendifferenz von über 10 cm für die gesamte Bahnsteiglänge
zu vermeiden. Von Letzterem kann abgewichen werden, wenn z. B. eine Zufahrt
notwendig ist." Nach unserer Ansicht ist eine Notwendigkeit nicht gegeben,
da die bestehende Zufahrt in der vorhandenen Form voll funktionsfähig ist und
daher keinerlei Abänderung erfordert.
Sollte jedoch der Markt
Pöttmes den Wünschen des Anliegers nachkommen wollen, so werden wir die
kostspielige Umplanung gerne für Sie durchführen. Eine Notwendigkeit ist jedoch
nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Tremel Dipl. Ing.
(FH)
Stellungnahme der Regierung
von Schwaben vom 21.03.2017:
RvS-SG23-3504.2-3/7
Sehr
geehrter Herr Wolf,
wir
haben Ihr Schreiben vom 14.03.2017 erhalten. Grundsätzlich gilt, dass wir den
Zuwendungsbescheid in der Regel nach Art. 49 Abs. 2a BayVwVfG mit Wirkung auch
für die Vergangenheit ganz oder teilweise unverzüglich zu widerrufen und die
Zuwendung zurückzufordern haben, soweit die Zuwendung nicht oder nicht mehr
ihrem Zweck entsprechend verwendet wird. Der Zweck der Förderung ist in diesem
Fall die Barrierefreiheit der Haltstelle. Ob der Zweck der Förderung nach dem
beabsichtigten Umbau noch erfüllt wird, kann aus den bisher vorgelegten
Unterlagen nicht beurteilt werden.
Um
Ihnen eine genauere Auskunft geben zu können, bitten um Vorlage von konkreten
Umbauplänen (z. B. durch Kenntlichmachung der beabsichtigten Änderungen in den
Plänen aus 2010).
Mit
freundlichen Grüßen
Nachtrub
_________________________________
Maria
Nachtrub
Regierung
von Schwaben
SG
23 Personenbeförderung, Schienen- und Straßenverkehr Fronhof 10, 86152 Augsburg
Telefon:
(0821) 327-2245
Fax:
(0821) 327-12245
E-Mail:
maria.nachtrub@reg-schw.bayern.de
Stellungnahmen der Regierung
von Schwaben vom 23.03.2017:
Gz: 3504.2-3/7
Sehr geehrter Herr Wolf,
wir haben Ihre Anfrage unter Einbeziehung der baufachlichen Prüferin
Frau Wenning bearbeitet und sind zu folgendem Schluss gekommen:
Wir stimmen dem Umbauvorhaben zu, wenn die nachstehende E-Mail von Frau
Wenning vom 23.03.2017 berücksichtigt wird und damit auch nach dem Umbau die
Barrierefreiheit der Haltestelle weiterhin gegeben ist.
Mit freundlichen Grüßen
Nachtrub
_________________________________
Maria Nachtrub
Regierung von Schwaben
SG 23 Personenbeförderung, Schienen- und Straßenverkehr Fronhof 10,
86152 Augsburg
Telefon: (0821) 327-2245
Fax: (0821) 327-12245
E-Mail: maria.nachtrub@reg-schw.bayern.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Wenning, Ute (Reg Schwaben)
Gesendet: Donnerstag, 23. März 2017 10:00
An: Nachtrub, Maria (Reg Schwaben)
Betreff: AW: ÖPNV-Förderung; nachträglicher Umbau der Haltestelle
Deuschherrenplatz in Echsheim
Sehr geehrte Frau Nachtrub,
die Barrierefreiheit ist dann noch gegeben, wenn an allen Buseinstiegen,
die von Mobilitätseingeschränkten benutzt werden können, der Kassler
Sonderbordstein in der Höhe von hier 18 cm vorhanden ist.
Generell ist lt. Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen eine
Höhendifferenz von über 10 cm für die gesamte Bahnsteiglänge zu vermeiden. Von
Letzterem kann abgewichen werden, wenn z. B. eine Zufahrt notwendig ist. Diese
sollte dann in den minimalen Abmessungen ausgebildet werden.
Zudem ist notwendig, den Zugang zur Haltestelle am hinteren Ende wie bisher
weiterhin barrierefrei zu gestalten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Wenning
_________________________________
Regierung von Schwaben
SG 31 Straßen- und Brückenbau
Fronhof 10, 86152 Augsburg
Telefon: (0821) 327-2466
Telefax: (0821) 327-12466
Nun ist darüber zu beraten, wie weiter vorgegangen sein soll.
MGR Huber teilte mit, dass er vor Ort war und festgestellt hat, dass sowohl das Ein- als auch das Ausfahren problemlos möglich sind.
MGR Golling war der Meinung, dass es schon etwas ungünstig ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 0