Beschluss:

Das Gremium beschloss, den vom Büro brugger landschaftsarchitekten stadtplaner ökologen aus Aichach ausgearbeiteten Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans Pöttmes Nr. 4 „WILDWIESE“ in der Fassung vom 25.04.2017 zu billigen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.

 

 


Bezug:

Bebauungsplan Pöttmes Nr. 4 „WILDWIESE“ vom 09.05.1974.

Antrag auf Vorbescheid der MW Immobilien GbR vom 15.03.2016.

Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 22.03.2016.

Schreiben A1600244 des LRA Aichach-Friedberg vom 28.06.2016.        

Ablehnender Bescheid A1600244 des LRA Aichach-Friedberg vom 28.07.2016.

Schriftlicher Antrag der MW Immobilien GbR mit Datum vom 07.01.2017.

Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 07.02.2017.

Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans Pöttmes Nr. 4 „WILDWIESE“ vom

Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen aus Aichach in der Fassung vom 25.04.2017.

 

Sachverhalt:

Die MW Immobilen GbR möchte auf dem Grundstück Flur Nr. 1687/10 der Gemarkung Pöttmes ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten und Stellplätzen errichten. Dieses Vorhaben liegt jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplans Pöttmes Nr. 4 „WILDWIESE“ vom 09.05.1974 der diesem geplanten Vorhaben entgegensteht.

 

Folgende Festsetzungen würden nicht eingehalten:

1. Baugrenze

2. Baulinie

3. Wandhöhe

4. wahrscheinlich die Zahl der Vollgeschosse (nicht konkret prüfbar)

5. Lage der Stellplätze im Westen in der Anbauverbotszone

 

Befreiung können nach § 31 Abs. 2 BauGB durch das LRA Aichach-Friedberg nicht erteilt werden, da die Grundzüge der Planung berührt werden.

 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 22.03.2016 wurde bereits diskutiert, ob der bestehende Bebauungsplan geändert bzw. aufgehoben werden sollte, um eine sinnvollere Bebauung zu ermöglichen. Von der Verwaltung wurde hierfür nun vorgeschlagen, den bestehenden veralteten Bebauungsplan Pöttmes Nr. 4 „WILDWIESE“ vom 09.05.1974 aufzuheben. Hierzu stellte nun die MW Immobilien GbR mit Datum vom 07.01.2017 den Antrag. In seiner Sitzung am 07.02.2017 fasste dann der Marktgemeinderat Pöttmes hierzu den erforderlichen Aufstellungsbeschluss.

 

Nun liegt der vom Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen aus Aichach ausgearbeitete Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans Pöttmes Nr. 4 „WILDWIESE“ in der Fassung vom 25.04.2017 vor.

 

Der Vorsitzende Erste Bürgermeister Schindele informierte das Gremium, dass zwei Anlieger die Aufhebung kritisch bewerten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0