Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Ehegatten Marina und Stefan Neubauer mit Eingang vom 17.02.2017.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Neubauer planen den Neubau eines Einfamilienhauses und den Umbau der bestehenden Scheune auf den Flur Nrn. 24/3 und 24/13 der Gemarkung Handzell. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer gemischten Baufläche.

 

Ein Vorbescheid für das Vorhaben wurde bereits erteilt.

 

Diesem Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.