Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug:

Antrag auf Vorbescheid des Herrn Heinrich Gietl mit Eingang vom 01.12.2003.

Diverse Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses aus den Jahren 2004 bis 2016.

 

Sachverhalt:

Herr Gietl hat den Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf Flur Nr. 192/3 der Gemarkung Wiesenbach beantragt. Das LRA Aichach-Friedberg hat für dieses Vorhaben ohne das gemeindliche Einvernehmen des Marktes Pöttmes den Vorbescheid mittels Ersatzvornahme erteilt. Dieser Vorbescheid wurde in den Jahren 2008, 2010, 2012 und 2014 verlängert. Die Zustimmung des Marktes Pöttmes wurde hierzu erteilt.

 

Nun beantragt Herr Gietl die erneute Verlängerung des Vorbescheids.

 

Dieser Antrag wurde von der Verwaltung bereits bearbeitet und der Verlängerung zugestimmt. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass aus Sicht des Marktes Pöttmes der Vorbescheid aufgrund der Lage in der Einbeziehungssatzung verzichtbar erscheint und zudem die in der Einbeziehungssatzung festgesetzte Ausgleichsfläche zumindest nach den Luftbildaufnahmen inzwischen zumindest teilweise nicht mehr vorhanden ist.