Sitzung: 14.02.2017 Bau- und Umweltausschuss des Marktgemeinderates Pöttmes
Beschluss:
Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.
Bezug:
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren des Herrn Alexander Falkenburger mit Eingang vom 06.02.2017.
Sachverhalt:
Herr Falkenburger plant die Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Flur Nr. 87/4 der Gemarkung Schnellmannskreuth. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schnellmannskreuth Nr. 6 „Ziegelfeld“ und hält die Festsetzungen ein.
Dieses Vorhaben wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens durch die Verwaltung bearbeitet.