Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren des Herrn Alexander Falkenburger mit Eingang vom 06.02.2017.

 

Sachverhalt:

Herr Falkenburger plant die Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Flur Nr. 87/4 der Gemarkung Schnellmannskreuth. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schnellmannskreuth Nr. 6 „Ziegelfeld“ und hält die Festsetzungen ein.

 

Dieses Vorhaben wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens durch die Verwaltung bearbeitet.