Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Andreas Pulver mit Eingang vom 02.02.2017.

 

Sachverhalt:

Herr Pulver plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Flur Nr. 292/1 der Gemarkung Schnellmannskreuth. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsrandsatzung Schnellmannskreuth „Nordöstlicher Ortsrand“ und hält die Festsetzungen ein.

 

Diesem Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.