Sitzung: 14.02.2017 Bau- und Umweltausschuss des Marktgemeinderates Pöttmes
Beschluss:
Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.
Bezug:
Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Andreas Pulver mit Eingang vom 02.02.2017.
Sachverhalt:
Herr Pulver plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Flur Nr. 292/1 der Gemarkung Schnellmannskreuth. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsrandsatzung Schnellmannskreuth „Nordöstlicher Ortsrand“ und hält die Festsetzungen ein.
Diesem Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.