Beschluss:

Das Gremium beschloss, den Antrag der Ev.-Luth.-Gesamtkirchengemeinde Ingolstadt auf Befreiung von der Stellplatzsatzung des Marktes Pöttmes abzulehnen und stattdessen der Ev.-Luth.-Gesamtkirchengemeinde anzubieten, dass der Markt Pöttmes die erforderlichen 5 Stellplätze unter der Bedingung errichtet, dass das Grundstück unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird und die Nutzung durch Dritte geduldet wird.

 

 


Bezug:

Antrag auf Baugenehmigung der Ev.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Ingolstadt mit Eingang vom 21.06.2016.

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 19.07.2016.

Antrag auf Befreiung von der Stellplatzsatzung der Ev.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Ingolstadt vom 19.12.2016.

 

Sachverhalt:

Die Ev.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Ingolstadt plant die Nutzungsänderung und Sanierung des Gemeindezentrums in Pöttmes auf der Flur Nr. 1696/5 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer Fläche für den Gemeinbedarf. Dem Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen am 12.07.2016 als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt, der Bau- und Umweltausschuss wurde in seiner Sitzung am 19.07.2016 darüber in Kenntnis gesetzt.

 

Nach den damals vorgelegten Planunterlagen entsteht durch die Nutzungsänderung kein zusätzlicher Stellplatzbedarf. Durch das LRA Aichach-Friedberg wurde nun aber ermittelt, dass 5 zusätzliche Stellplätze nachzuweisen sind.

 

Die Ev.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Ingolstadt stellt daher mit E-Mail vom 19.12.2016 den Antrag auf Befreiung von der Stellplatzsatzung:

 

„Sehr geehrter Herr Fesenmeir,

 

hiermit stelle ich einen Antrag auf Befreiung von der Stellplatzsatzung des Marktes Pöttmes für das Bauvorhaben “Nutzungsänderung und Sanierung des evangelischen Gemeindezentrums in Pöttmes“.

Wie bereits in den Erläuterungen zum Bauantrag beschrieben, ergibt sich aus der Nutzungsänderung der Wohnung (zwei weitere Räume im KG) und des Dachraumes (Sitzungsraum) kein Bedarf für weitere Stellplätze.

Die Wohnung wird von einer alleinerziehenden Mutter bewohnt, die einen PKW besitzt. Der Sitzungsraum wird alle 2 Monate am Abend von 13 Personen genutzt.

Zeitgleich ist der Kindergarten nicht in Betrieb und finden keine Gottesdienste statt, so dass der öffentliche Parkplatz hinter der Kirche für die Sitzungsteilnehmer zur Verfügung steht.

Aus diesen Gründen bitte ich den Bauausschuss zu prüfen, ob auf die Erstellung von

5 weiteren Stellplätzen lt. Berechnung des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 21.11.2016 (s. beiliegende Zeichnung) verzichtet werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ute Stüwe

ABHD  ARCHITEKTEN“

 

Bisher wurden seitens des Marktes Pöttmes keine Befreiungen von der Stellplatzsatzung ausgesprochen. Es wurden auch nur dann Stellplätze abgelöst, wenn auf dem Baugrundstück keine Möglichkeit mehr bestand, zusätzliche Stellplätze herzustellen. Die 5 erforderlichen Stellplätze könnten auf dem Grundstück der Kirche angrenzend zum Parkplatz beim Kindergarten St. Peter und Paul noch errichtet werden. Der Ablösebetrag beträgt gemäß Stellplatzsatzung 3.500 € je Stellplatz.

 

MGR Poisl war der Meinung, dass vom bisherigen Vorgehen nicht abgewichen werden sollte und die Stellplätze vom Antragsteller errichtet werden müssen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                7

Nein-Stimmen:                                          1

Pers. beteiligt:                                            0

Gegenstimme: MGR Poisl