Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage zu erteilen, dass die Erschließung des Vorhabens mittels Grunddienstbarkeit gesichert wird.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Vorbescheid der Frau Margot Ottilinger mit Eingang vom 12.01.2017.

 

Sachverhalt:

Frau Ottilinger plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf der Flur Nr. 204/4 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer gemischten Baufläche.

 

Die Nachbarn wurden im Rahmen des Vorbescheids nicht beteiligt.

 

Das geplante Mehrfamilienhaus fügt sich nach Ansicht der Verwaltung ein, jedoch ist nach Angabe der Bauherrin die Erschließung über eine Grunddienstbarkeit auf der Flur Nr. 204 gesichert. Auf Rückfrage hat der Entwurfsverfasser erklärt, dass es sich nur um ein Geh- und Fahrtrecht handelt, welches die Versorgung mit Wasser und Strom sowie die Abwasserbeseitigung nicht enthält. Dies sei noch zu klären.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0