Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine Bebauung im nördlichen Grundstücksbereich aus Sicht des Marktes Pöttmes möglich wäre und das gemeindliche Einvernehmen zu einem entsprechenden Vorhaben in Aussicht gestellt.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Vorbescheid des Herrn Hubert Straßmeir mit Eingang vom 23.01.2017.

 

Sachverhalt:

Herr Straßmeir plant die Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Flur Nr. 328 der Gemarkung Handzell. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer Grünfläche (Ortsrandeingrünung).

 

Herr Straßmeir hat im Vorbescheid drei mögliche Standorte für das geplante Einfamilienhaus dargestellt. Alle drei geplanten Standorte liegen im Außenbereich. Da es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben handelt, wäre eine Genehmigung nur als sonstiges Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 2 BauGB) möglich. Da das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht, sind öffentliche Belange beeinträchtigt.

 

Die Nachbarn wurden nicht beteiligt, nach Angabe des Antragstellers sind sie aber über das Vorhaben informiert worden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0