Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren der Ehegatten Anna und Krzysztof Schynoll mit Eingang vom 25.01.2017.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Schynoll planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flur Nr. 1448/8 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 30 „Nördlich der Unterfeldstraße“ und hält die Festsetzungen ein.

 

Dieses Vorhaben wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens durch die Verwaltung bearbeitet.