Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren der Ehegatten Timo und Iliyana Ihnle mit Eingang vom 24.01.2017.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Ihnle planen den Neubau eines Wohnhauses auf der Flur Nr. 1442/3 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 30 „Nördlich der Unterfeldstraße“ und hält die Festsetzungen ein.

 

Dieses Vorhaben wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens durch die Verwaltung bearbeitet.