Beschluss:

Das Gremium beschloss, den Antrag abzulehnen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Befreiung der Ehegatten Bashkim und Lumturije Lokai mit Eingang vom 30.12.2016.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Lokai planen die Errichtung einer Natursteinmauer auf der Flur Nr. 1448/10 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Pöttmes Nr. 30 „Nördlich der Unterfeldstraße“.

 

Gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Einfriedungen von privaten Grundstücksflächen ohne durchgehenden Sockel auszubilden. Die max. zulässige Höhe beträgt 1,25 m. Seitens des LRA Aichach-Friedberg wird die Auffassung vertreten, dass nach dieser Festsetzung auch massive Mauern unzulässig sind. Zudem ist davon auszugehen, dass die Mauer auch zumindest teilweise als Stützmauer dienen soll. Die Bauherrenschaft wurde diesbezüglich angeschrieben. Hierzu setzt der Bebauungsplan fest, dass die bestehenden Geländehöhen an den Grenzen des Geltungsbereiches und zu den Nachbargrundstücken einzuhalten sind.

 

In der Begründung des Bebauungsplanes ist nicht auf die Festsetzungen zu Einfriedungen und Geländeveränderungen eingegangen worden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0