Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Michael Rupprecht mit Eingang vom 19.12.2016.

 

Sachverhalt:

Herr Rupprecht plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen auf der Flur Nr. 327 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer Wohnbaufläche.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig, die erforderlichen 3 Stellplätze sind nachgewiesen.

 

Diesem Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.

 

Zwischenzeitlich hat der Bauherr mitgeteilt, dass er vom LRA Aichach-Friedberg angeschrieben wurde, dass das Grundstück in einem Bodendenkmal liegt. Auf Nachfrage hat das LRA erklärt, dass es bezüglich der Bodendenkmäler seit letztem Jahr eine Anweisung des Bay. Staatsministeriums für Bildung und Kultur, Wissenschaft und Kunst gibt, wonach verstärkt darauf zu achten ist. Die Gemeinden werden bei dem notwendigen Erlaubnisverfahren üblicherweise nicht beteiligt. In der Anlage eine Karte mit Bodendenkmälern im Ortsteil Pöttmes. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis kann jedoch auch außerhalb dieser Flächen gefordert werden, wenn für diese Flächen seitens des Landesamtes für Denkmalpflege ein Verdacht geäußert wird (siehe z. B. beim Baugebiet „Nördlich der Unterfeldstraße“)