Beschluss:

Das Gremium BESCHLOSS, den von den Architekten Moser + Ziegelbauer aus Nördlingen und der Landschaftsarchitektin Cornelia Sing aus Meitingen ausgearbeiteten Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für den Bereich des Bebauungsplans Handzell Nr. 4 „WA – HANDZELL SÜD“ in der Fassung vom 14.02.2017 zu billigen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.

 

 


Bezug: 

Bebauungsplan Handzell Nr. 4 „WA – HANDZELL SÜD“ vom 23.08.2002.

Antrag von Sabine und Michael Heilgemeir mit Eingang vom 17.12.2015.

Aufstellungsbeschluss (B-Plan) des Marktgemeinderates Pöttmes vom 02.02.2016.

Aufstellungsbeschluss (FNP) des Marktgemeinderates Pöttmes vom 06.12.2016.

Vorhergehender Billigungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 14.02.2017 für die 1. Erweiterung des Bebauungsplans Handzell Nr. 4 „WA – HANDZELL SÜD“.

Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für den Bereich des Bebauungsplans Handzell Nr. 4 „WA – HANDZELL SÜD“ von den Architekten Moser + Ziegelbauer aus Nördlingen und der Landschaftsarchitektin Cornelia Sing aus Meitingen in der Fassung vom 14.02.2017.

 

Sachverhalt:

Die Eheleute Heilgemeir beantragten die Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplans Handzell Nr. 4 „WA – HANDZELL SÜD“. Geplant wären dabei 2 bzw. 3 Wohnhäuser auf der Flur Nr. 280 der Gemarkung Handzell. Begründet wird dieser Antrag damit, dass zukünftig dringend Wohnungen für sozialschwächere notwendig sind und erforderlich werden. Mit dieser Maßnahme könnte eine kleine Abhilfe geschaffen werden.

 

Um dieses Vorhaben verwirklichen zu können, wurde am 02.02.2016 die Aufstellung der 1. Erweiterung des Bebauungsplans Handzell Nr. 4 „WA – HANDZELL SÜD“ beschlossen. In seiner Sitzung am 14.02.2017 beschloss dann der Bau- & Umweltausschuss mit seinem vorhergehenden Beschluss den Entwurf der 1. Erweiterung des Bebauungsplans Handzell Nr. 4 „WA – HANDZELL SÜD“ zu billigen und das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.

 

Bei der Fläche Flur Nr. 280 der Gemarkung Handzell handelt es sich bisher um eine Fläche im Außenbereich mit besonderer Bedeutung für das Landschafts- und Ortsbild (Flächen der Landwirtschaft; Orts- / Trenngrün).

 

Nun liegt der von den Architekten Moser + Ziegelbauer aus Nördlingen und der Landschaftsarchitektin Cornelia Sing aus Meitingen ausgearbeitete Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für den Bereich des

Bebauungsplans Handzell Nr. 4 „WA – HANDZELL SÜD“ in der Fassung vom 14.02.2017 vor.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0