Beschluss:

Das Gremium beschloss, den von den Architekten Moser + Ziegelbauer aus Nördlingen und der Landschaftsarchitektin Cornelia Sing aus Meitingen ausgearbeiteten Entwurf der 1. Erweiterung des Bebauungsplans Handzell Nr. 4 „WA – HANDZELL SÜD“ in der Fassung vom 14.02.2017 zu billigen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.

 

 


Bezug: 

Bebauungsplan Handzell Nr. 4 „WA – HANDZELL SÜD“ vom 23.08.2002.

Antrag von Sabine und Michael Heilgemeir mit Eingang vom 17.12.2015.

Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 02.02.2016.

Entwurf der 1. Erweiterung des Bebauungsplans Handzell Nr. 4 „WA – HANDZELL SÜD“ von den Architekten Moser + Ziegelbauer aus Nördlingen und der Landschaftsarchitektin Cornelia Sing aus Meitingen in der Fassung vom 14.02.2017.

 

Sachverhalt:

Die Eheleute Heilgemeir beantragten die Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplans Handzell Nr. 4 „WA – HANDZELL SÜD“. Geplant wären dabei 2 bzw. 3 Wohnhäuser auf der Flur Nr. 280 der Gemarkung Handzell. Begründet wird dieser Antrag damit, dass zukünftig dringend Wohnungen für sozialschwächere notwendig sind und erforderlich werden. Mit dieser Maßnahme könnte eine kleine Abhilfe geschaffen werden.

 

Um dieses Vorhaben verwirklichen zu können, wäre die 1. Erweiterung des Bebauungsplans Handzell Nr. 4 „WA – HANDZELL SÜD“ erforderlich. Weiter wäre es zusätzlich noch erforderlich, den Flächennutzungsplan des Marktes Pöttmes für diesen Bereich von Handzell zu ändern. Bei der Fläche Flur Nr. 280 der Gemarkung Handzell handelt es sich um eine Fläche im Außenbereich mit besonderer Bedeutung für das Landschafts- und Ortsbild (Flächen der Landwirtschaft; Orts- / Trenngrün).

 

In seiner Sitzung am 02.02.2016 beschloss dann der Marktgemeinderat Pöttmes, die 1. Erweiterung des Bebauungsplans Handzell Nr. 4 „WA – HANDZELL SÜD“ aufzustellen, falls die Antragsteller zur Errichtung von sozialem Wohnungsbau verpflichtet werden können. Hierüber wurde mittlerweile eine Dienstbarkeit bzgl. eines Wohnungs­besetzungs­rechts vor dem Aichacher Notariat abgeschlossen.

 

Nun liegt der von den Architekten Moser + Ziegelbauer aus Nördlingen und der Landschaftsarchitektin Cornelia Sing aus Meitingen ausgearbeitete Entwurf der 1. Erweiterung des Bebauungsplans Handzell Nr. 4 „WA – HANDZELL SÜD“ in der Fassung vom 14.02.2017 vor.

 

Auf Nachfrage von MGR Drittenpreis erläuterte Herr Wolf, dass die Zufahrt über ein Grundstück erfolgen soll, das ebenfalls im Eigentum des Antragstellers ist. Diese Zufahrt bleibt aber ein Privatweg, somit ist der Winterdienst und dergleichen durch den Antragsteller sicherzustellen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0