Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Thomas Kappelmeier mit Eingang vom 02.12.2016.

 

Sachverhalt:

Herr Kappelmeier plant die Errichtung einer Dachgaube auf der Garage auf der Flur Nr. 1437/4 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 17 „Pöttmes Ost“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Geplant ist die Errichtung einer Schleppgaube mit einer Dachneigung von 20°. Gemäß Bebauungsplan beträgt die Mindestdachneigung für Schleppgauben 30°.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig, zusätzliche Stellplätze sind nicht nachzuweisen.

 

Diesem Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt. Die Abweichung ist geringfügig, zumal ähnlichen Dachgauben bereits zugestimmt wurde.