c.)   Satzungsbeschluss

Das Gremium beschloss aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1, des § 10 des Baugesetzbuches – BauGB- in der Fassung vom 23.09.2004 (zuletzt geändert am 20.10.2015 BGBl. I S. 1748), des Art. 23 der Gemeindeordnung –GO- für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) und des Art. 4 BayNatSchG folgende

 

Ortsrandsatzung Handzell Flur Nr. 976, 1. Änderung  

 

in der Fassung vom 14.02.2017 als Satzung.

 

 


Bezug: 

Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 26.07.2016.

Billigungsbeschluss des Bau- & Umweltausschusses vom 20.09.2016.

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB vom 11.10.2016 bis 10.11.2016.

Billigungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016.

2. Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB im Zeitraum vom 12.12.2016 bis 13.01.2017.

 

Sachverhalt:

a.)   Behandlung der Anregungen im Zuge der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange

 

Von Bürgern gingen keine Anregungen oder Stellungnahmen ein.

 

Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 

Beteiligt wurden in der zweiten öffentlichen Auslegung

-        Landratsamt Aichach-Friedberg

-        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

 

1.      Landratsamt Aichach-Friedberg, Bauleitplanung vom 02.01.2017

Mit Schreiben vom 08.12.2016 beteiligten Sie uns erneut zur 1. Änderung der Ortsrandsatzung "Flur Nr. 976" für den Ortsteil Handzell.

 

Im Rahmen dieser Beteiligung haben wir von den Fachstellen Bauordnung und Kreisbaumeister im Landratsamt Aichach-Friedberg eine Stellungnahme erbeten.

 

Nach der erfolgten Anpassung der Planzeichnung bestehen keine Einwände oder Bedenken mehr gegen die 1. Änderung der Satzung.

 

Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 

2.      Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 05.01.2017

Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen keine wasserwirtschaftlichen Bedenken. Unsere Stellungnahme wurde bei der vorliegenden Planung ausreichend berücksichtigt.

 

Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 

b.)   Billigungsbeschluss:

Das Gremium beschloss, den Entwurf der 1. Änderung der Ortsandsatzung Flur Nr. 976 der Gemarkung Handzell in der Fassung vom 14.02.2017 zu billigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0