Sitzung: 14.02.2017 Bau- und Umweltausschuss des Marktgemeinderates Pöttmes
c.) Satzungsbeschluss
Das Gremium beschloss aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1, des § 10 des
Baugesetzbuches – BauGB- in der Fassung vom 23.09.2004 (zuletzt geändert am
20.10.2015 BGBl. I S. 1748), des Art. 23 der Gemeindeordnung –GO- für den
Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) und des Art. 4 BayNatSchG folgende
Ortsrandsatzung Handzell Flur
Nr. 976, 1. Änderung
in der Fassung vom 14.02.2017 als Satzung.
Bezug:
Aufstellungsbeschluss
des Marktgemeinderates Pöttmes vom 26.07.2016.
Billigungsbeschluss
des Bau- & Umweltausschusses vom 20.09.2016.
Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gem. § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB vom 11.10.2016 bis
10.11.2016.
Billigungsbeschluss
des Bau- und Umweltausschusses vom 22.11.2016.
2.
Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB im
Zeitraum vom 12.12.2016 bis 13.01.2017.
Sachverhalt:
a.) Behandlung der Anregungen im Zuge der
öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und der Träger
öffentlicher Belange
Von
Bürgern gingen keine Anregungen oder Stellungnahmen ein.
Beschluss:
Das
Gremium nahm dies zur Kenntnis.
Beteiligt wurden in der zweiten öffentlichen Auslegung
- Landratsamt Aichach-Friedberg
- Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
1. Landratsamt
Aichach-Friedberg, Bauleitplanung vom 02.01.2017
Mit Schreiben vom 08.12.2016 beteiligten Sie uns erneut zur 1. Änderung
der Ortsrandsatzung "Flur Nr. 976" für den Ortsteil Handzell.
Im Rahmen dieser Beteiligung haben wir von den Fachstellen Bauordnung
und Kreisbaumeister im Landratsamt Aichach-Friedberg eine Stellungnahme
erbeten.
Nach der erfolgten Anpassung der Planzeichnung bestehen keine Einwände
oder Bedenken mehr gegen die 1. Änderung der Satzung.
Beschluss:
Das
Gremium nahm dies zur Kenntnis.
2. Wasserwirtschaftsamt
Donauwörth vom 05.01.2017
Zu dem Entwurf des Bauleitplanes bestehen keine wasserwirtschaftlichen
Bedenken. Unsere Stellungnahme wurde bei der vorliegenden Planung ausreichend
berücksichtigt.
Beschluss:
Das
Gremium nahm dies zur Kenntnis.
b.) Billigungsbeschluss:
Das Gremium beschloss, den Entwurf der 1. Änderung der
Ortsandsatzung Flur Nr. 976 der Gemarkung Handzell in der Fassung vom
14.02.2017 zu billigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 0
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 0