Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Benjamin Ruisinger mit Eingang vom 14.11.2016.

 

Sachverhalt:

Herr Ruisinger plant den Umbau und die Erweiterung eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus auf der Flur Nr. 81/2 der Gemarkung Gundelsdorf. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer gemischten Baufläche.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig, die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

 

Diesem Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.