Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den erforderlichen Befreiungen unter der Auflage zuzustimmen, dass die Abstandsflächenübernahmeerklärung noch vorgelegt wird. Die Einhaltung der Grundflächenzahl ist jedoch noch nachzuweisen.,

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Frau Doris Mitterhuber mit Eingang vom 10.11.2016.

 

Sachverhalt:

Frau Mitterhuber plant den Anbau eines Balkons und einer Überdachung auf der Flur Nr. 1437/21 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 17 „PÖTTMES OST“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die geplante Überdachung liegt teilweise außerhalb der Baugrenzen. Die Länge der zulässigen Grenzbebauung (max. 9 m) wird durch die Überdachung um 5 m überschritten.

 

Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt nicht vor, die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

MGR Golling war der Meinung, dass die Länge der Grenzbebauung eingehalten werden sollte.

 

MGR Schrammel wies darauf hin, dass die Einhaltung der Grundflächenzahl geprüft werden sollte

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          1

Pers. beteiligt:                                            0

Gegenstimme: MGR Golling