Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

 


Bezug: 

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 18.10.2016.

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Dominikus Treffler mit Eingang vom 14.11.2016.

 

Sachverhalt:

Herr Treffler plant die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Flur Nr. 110 der Gemarkung Echsheim. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungs­plan in einer gemischten Baufläche. Die Nachbarunterschriften sind vollständig, die erforderlichen 3 Stellplätze sind nachgewiesen.

 

Zu diesem Vorhaben fand am 13.10.2016 ein Ortstermin mit dem Bauherren und Herrn Kreisbaumeister Neumann hinsichtlich der Frage, ob sich das Gebäude einfügt, statt. Zu diesem Zweck waren die Höhen des geplanten Gebäudes mit einem Holzgestell nachgebildet. Der Bau- und Umweltausschuss wurde in seiner Sitzung am 18.10.2016 darüber in Kenntnis gesetzt.

 

Das geplante Gebäude hat drei Vollgeschoße, wobei das 2. Obergeschoß zurückspringt. Die Höhe der Brüstung beim 2. OG beträgt ca. 7,06 m über vorhandenem Gelände, die Gesamthöhe ca. 9,54 m. Das Nachbargebäude auf der Flur Nr. 1/1 hat ein Satteldach, eine Wandhöhe von ca. 6,70 m und eine Gesamthöhe von ca. 10,00 m. Das Nachbargebäude auf der Flur Nr. 111 hat ebenfalls 3 Vollgeschoße, die Höhe der Dachterrassen beträgt ca. 6,20 m über dem vorhandenen Gelände, die Firsthöhe des Satteldachs liegt bei ca. 10,90 m. Aufgrund der beidseitigen Dachgauben wirkt dieses Gebäude jedoch noch höher, als es ohnehin ist.

 

Nach Ansicht der Verwaltung fügt sich das Gebäude in den geplanten Dimensionen noch in die nähere Umgebung ein und es stehen keine Gründe gegen eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

 

MGR Graser war der Meinung, dass sich das Gebäude nicht einfügt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0