Beschluss:

Das Gremium beschloss, für den Volksfestplatz einen Antrag als Lagerplatz zu stellen.

 

 


Bezug: 

Schreiben des Ingenieurbüros Mayr vom 09.09.2016.

 

Sachverhalt:

Aus gegebenem Anlass weist das Ingenieurbüro Mayr auf die immer größere Problematik mit belasteten Böden bei kommunalen Baumaßnahmen hin. Das Ingenieurbüro Mayr weist darauf hin, dass künftig von Seiten des Auftraggebers genehmigte Lagerflächen für belasteten Aushub zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Grund hierfür liegt darin, dass es VOB-widrig ist, wenn in den Leistungsverzeichnissen mit aufgenommen wird, dass der AN sich selbst Lagerplätze besorgen muss.

 

Für diesbezügliche Rückfragen steht das Ingenieurbüro Mayr jederzeit zur Verfügung.

 

MGR Poisl war der Meinung, dass der Volksfestplatz nicht optimal als Lagerplatz ist. Er schlug vor, die Auflagen für Lagerplätze beim LRA zu erfragen.