Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG mit Eingang vom 26.09.2016.

 

Sachverhalt:

Die Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG plant die Errichtung einer Werbeanlage auf den Flur Nrn. 1427/60 und 1421/26 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 12 „AM SCHINDERGRABEN“ und hält die Festsetzungen ein. Die neue Werbeanlage soll die bestehende ersetzen.

 

Das Vorhaben ist nach Ansicht der Verwaltung verfahrensfrei, da es sich um eine Werbeanlage in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbegebiet an der Stätte der Leistung mit einer Höhe von unter 10 m handelt (Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 Buchst. G BayBO) und wurde mit einem entsprechenden Vermerk an das LRA Aichach-Friedberg weitergeleitet.