Beschluss:

Das Gremium beschloss, dass die Unebenheiten im Asphalt bei der Abnahme als Mangel aufgenommen werden müssen.

 

 


Bezug: 

Beschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 12.07.2016.

Abschluss der Arbeiten im September 2016.

Begehung der Baustelle am 22.09.2016.

 

Sachverhalt:

Am 22.09.2016 wurde die Unebenheit in der Asphaltdeckschicht mit einer 4,0 m-Latte überprüft. Insgesamt sind Unebenheiten von im Mittel bis zu 15 mm gegeben. Auch die bestehende Asphaltdeckschicht weist extreme Unebenheiten von 40 – 45 mm auf. Durch die Angleichung der Asphaltdeckschicht im Kanalgrabenbereich an die bestehende Asphaltdeckschicht ist eine Ausführung der Ebenheit der Asphaltdeckschicht im Toleranzbereich der ZTV-Asphalt nur sehr schwer möglich.

 

Der Bau- & Umweltausschuss des Marktes Pöttmes wird in seiner Sitzung am 18.10.2016 darüber entscheiden, wie weiter verfahren werden soll.

 

Derzeit sind keine Veranlassungen zu treffen.

 

Erst nach dieser Sitzung wird ein Abnahmetermin vereinbart.

 

MGR Drittenpreis und Poisl waren der Meinung, dass der neue Asphalt zu uneben ist. 1. Bgm. Schindele schlug vor, dies zu bemängeln und die Reaktion abzuwarten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0