Beschluss:

 

 


Sachverhalt:

MGR Wagner teilte mit, dass sich die Anlieger der Ortsdurchfahrt Wiesenbach Sorgen machen, dass sie Mehrkosten für den Ausbau der Straße tragen müssen, da sie beobachtet haben, dass die Pflasterung teilweise entfernt und wieder neu gemacht wurde.

 

Herr Wolf erklärte, dass dies entweder durch einen Fehler in der Planung oder der Ausführung entstanden sei und der Markt Pöttmes und somit auch die Anlieger keine Kosten zu tragen hätten. Einzig bei einem Anlieger sei auf dessen Wunsch die Pflasterung nochmals geändert worden, diese Kosten werden aber direkt mit dem Anlieger abgerechnet.