Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren der Ehegatten Sonja und Jürgen Schmaus mit Eingang vom 07.09.2016.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Schmaus planen den Neubau eines Einfamilienhauses auf der Flur Nr. 87/5 der Gemarkung Schnellmannskreuth. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schnellmannskreuth Nr. 6 „Ziegelfeldweg“ und hält die Festsetzungen ein.

 

Dieses Vorhaben wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens durch die Verwaltung bearbeitet.