Beschluss:

Das Gremium beschloss, der Befreiung zuzustimmen. Es wird darauf hingewiesen, dass Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 2,0 m verfahrensfrei sind.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Befreiung der Frau Manuela Lesti mit Eingang vom 12.09.2016.

 

Sachverhalt:

Frau Lesti plant die Errichtung einer Mauer auf dem Grundstück Flur Nr. 70/3 der Gemarkung Schnellmannskreuth. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schnellmannskreuth Nr. 2 „AUWEG“ und hält die Festsetzungen

nicht ein.

 

Gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes sind nur Holz- oder Maschendrahtzäune mit einer Höhe von maximal 1,10 m zulässig. Der Zaun soll auch gemauerte Elemente enthalten und die zulässige Höhe teilweise überschreiten.

 

Einfriedungen sind bis zu einer Höhe von 2,0 m verfahrensfrei.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Frau Lesti hat mitgeteilt, dass die Einfriedung zusammen mit dem an dieser Grenze liegenden Nachbarn errichtet werden soll und aus gestalterischen Gründen in dieser Form gewünscht ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0