Beschluss:

Das Gremium beschloss, der Befreiung zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf isolierte Befreiung des Herrn Klaus Schafnitzel mit Eingang vom 31.08.2016.

 

Sachverhalt:

Herr Schafnitzel plant die Errichtung eines Carports auf der Flur Nr. 1433/32 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 9 „SÜDLICH DER UNTERFELDSTRASSE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Der Carport liegt außerhalb der Baugrenzen. Gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes sind auch Garagen und Nebengebäude nur innerhalb dieser Baugrenzen zulässig. Die Dachneigung beträgt ca. 5°. Der Bebauungsplan setzt eine Dachneigung von mindestens 38° fest. Die Dacheindeckung ist mit rotem Trapezblech geplant. Der Bebauungsplan setzt rote Dachziegel oder –steine fest.

 

Die Nachbarn wurden nicht beteiligt.

 

Herr Schafnitzel gibt als Begründung an, dass inzwischen ein höherer Stellplatzbedarf besteht, da der älteste Sohn inzwischen auch ein eigenes Fahrzeug hat. Dieses sollen nicht auf der Straße stehen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0