Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren des Herrn Jürgen Rohrhirsch und der Frau Sandra Mitterhuber mit Eingang vom 06.09.2016.

 

Sachverhalt:

Herr Rohrhirsch und Frau Mitterhuber planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flur Nr. 984/3 der Gemarkung Handzell. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Handzell Nr. 2 „AN DER SAMFELDSTRASSE“ und hält die Festsetzungen ein.

 

Dieses Vorhaben wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens durch die Verwaltung bearbeitet.