Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren der Ehegatten Lothar und Katrin Fehringer mit Eingang vom 31.08.2016.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Fehringer planen den Neubau eines Wohnhauses auf den Flur Nrn. 1446/9 und 1443/17 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 30 „NÖRDLICH DER UNTERFELDSTRASSE“ und hält die Festsetzungen ein.

 

Dieses Vorhaben wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens durch die Verwaltung bearbeitet.