Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren des Herrn Ronny Röbisch und der Frau Michaela Kubiczek mit Eingang vom 30.08.2016.

 

Sachverhalt:

Herr Röbisch und Frau Kubiczek planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flur Nr. 86/3 der Gemarkung Schnellmannskreuth. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schnellmannskreuth Nr. 6 „ZIEGELFELD“ und hält die Festsetzungen ein.

 

Dieses Vorhaben wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens durch die Verwaltung bearbeitet.