Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Siegfried Sattich mit Eingang vom 16.08.2016.

 

Sachverhalt:

Herr Sattich plant die Errichtung einer Lagerhalle auf der Flur Nr. 1362 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 10 „BEI DER MITTERMÜHLE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Gemäß Bebauungsplan ist bei Antragsstellung eine schalltechnische Untersuchung vorzulegen. Herr Sattich beantragt den Verzicht auf diese Untersuchung, da bereits bei den vorangegangenen Bauanträgen entsprechende Gutachten vorgelegt wurden und sich an der Betriebs- und Grundstücksgröße etc. nichts ändert.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig, zusätzliche Stellplätze sind nicht nachzuweisen.

 

Da es sich nur um eine geringfügige Befreiung handelt, wurde diesem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.