Sitzung: 20.09.2016 Bau- und Umweltausschuss des Marktgemeinderates Pöttmes
c) Satzungsbeschluss
Das Gremium beschloss, folgende
1.
Teilaufhebung der Ortsrandsatzung Schnellmannskreuth am südwestlichen Ortsrand
in der Fassung vom 20.09.2016 als Satzung.
Die vom Büro Brugger, Aichach,
ausgearbeitete Planfertigung in der Fassung vom 20.09.2016 mit Planzeichnung
und Begründung sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Bezug:
Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 07.06.2016.
Billigungsbeschluss des Bau- & Umweltausschusses vom 19.07.2016.
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vom 01.08.2016 bis 06.09.2016.
Sachverhalt:
a) Behandlung der Anregungen im Zuge der öffentlichen Auslegung und
der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs.
2 und § 4 Abs2 BauGB
Von Bürgern gingen keine Anregungen oder Stellungnahmen ein.
Beschluss
Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.
Als Behörde bzw. Träger öffentlicher Belange wurde nur das Landratsamt Aichach Friedberg beteiligt.
1. Landratsamt
Aichach-Friedberg, Bauleitplanung vom 23.03.2016
Mit Schreiben vom 28.07.2016 beteiligten Sie uns zur 1. Teilaufhebung der Ortsrandsatzung Schnellmannskreuth am südwestlichen Ortsrand.
Im Rahmen dieser Beteiligung haben wir von den Fachstellen Naturschutz, Denkmalpflege, Wasserrecht und dem Kreisbaumeister im Landratsamt Aichach-Friedberg eine Stellungnahme erbeten.
Es werden keine Anregungen oder Bedenken gegen diese Teilaufhebung erhoben.
Beschluss:
Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.
b) Billigungsbeschluss
Das Gremium beschloss, die vom Büro brugger_landschaftsarchitekten, Aichach
ausgearbeitete 1. Teilaufhebung der Ortsrandsatzung Schnellmannskreuth am südwestlichen
Ortsrand in der Fassung vom 20.09.2016 zu billigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 0
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 0