Sitzung: 20.09.2016 Bau- und Umweltausschuss des Marktgemeinderates Pöttmes
Beschluss:
Das Gremium beschloss, den vom Büro brugger landschaftsarchitekten stadtplaner ökologen ausgearbeiteten Entwurf der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung für die Flur Nr. 976 der Gemarkung Handzell in der Fassung vom 20.09.2016 zu billigen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Bezug:
Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche der Flur Nr. 976 der Gemarkung Handzell mit Rechtskraft vom 26.06.2015.
Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Paul Englhart mit Eingang vom 01.10.2015.
Beschluss des Bau- & Umweltausschusses vom 13.10.2015.
Beschluss des Bau- & Umweltausschusses vom 22.03.2016.
Schreiben A1600243 des LRA Aichach-Friedberg vom 28.06.2016.
Antrag des Herrn Peter Englhart mit Eingang vom 04.07.2016.
Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 26.07.2016.
Entwurf des Büros brugger landschaftsarchitekten stadtplaner ökologen in der Fassung vom 20.09.2016.
Sachverhalt:
Herr Peter Englhart plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit
Doppelgarage auf der Flur Nr. 976 der Gemarkung Handzell. Das Vorhaben liegt
gemäß Flächennutzungsplan in einer Grünfläche und im Geltungsbereich der
Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche der Flur Nr. 976 der Gemarkung
Handzell, hält jedoch deren Festsetzungen nicht ein.
Mit Schreiben A1600243 teilte das LRA Aichach-Friedberg am 28.06.2016 dem
Bauwerber Herrn Englhart nun folgendes mit:
Sehr geehrter Herr Englhart,
wir haben Ihren
Bauantrag auf Lageänderung überprüft. Als Ergebnis mussten wir leider
feststellen, dass nach Art. 68 BayBO eine Genehmigung nicht erteilt werden
kann. Ihr Antrag ist nicht genehmigungsfähig, weil das
Bauvorhaben folgenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht:
Planungsrechtliche Gesichtspunkte
Ihr Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der
rechtskräftigen Ortsrandsatzung „Flur Nr. 976 Teilfläche“. Mit der geplanten
Lageverschiebung um 10 m nach Norden befindet sich die Garage vollständig und
das Wohnhaus ca. 8,50 m außerhalb der festgesetzten Baugrenze.
Die hierfür notwendige Befreiung kann nach § 31 Abs. 2
BauGB nicht erteilt werden, da durch die massive Überschreitung der Baugrenze
die Grundzüge der Planung berührt werden.
Ihr Antrag müsste daher abgelehnt werden.
Wir empfehlen Ihnen, den nicht genehmigungsfähigen
Antrag zurückzunehmen.
Sollte uns nach vier Wochen keine Antragsrücknahmeerklärung
vorliegen, werden wir entsprechend der Sach- und Rechtslage einen
Ablehnungsbescheid erlassen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Kosten für einen
Rücknahmebescheid niedriger sind als für einen Ablehnungsbescheid.
Wir bedauern, Ihnen keine günstigere Nachricht geben zu
können.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Steiner
Nun beantragt Herr Englhart mit Schreiben mit Eingang vom 04.07.2016
eine Änderung der bestehenden Einbeziehungssatzung für die Flur Nr. 976 der Gemarkung
Handzell.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich, Peter Englhart, eine Änderung der
Ortsrandsatzung, damit ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf dem
Flurgrundstück 976/1 (Mühlenstraße 17 a) errichtet werden kann. Zur Errichtung
dieses Vorhabens muss die Bebauungsgrenze in Richtung Norden verschoben werden.
Deshalb bitte ich Sie um Prüfung, die Baugrenze zu verschieben.
Da der gesetzliche Abstand zu landwirtschaftlichen Nutzungsflächen 5 – 7
m beträgt, bin ich gerne bereit, einen 7 m breiten Eingrünungsstreifen
anzulegen und von diesem nochmals 3 m Abstand zu halten.
Gründe für diesen Antrag:
-
Optimale
Ausnützung des Grundstücks
-
Großen
Teil des Gartens in Richtung Süden haben
-
Garten
im Norden ist ungenutzter Garten da Kinder von der Terrasse nicht einsehbar
sind, und durch die Schattenbildung vom Haus der dreiviertelte Garten nur
eingeschränkt nutzbar ist.
-
Vor der
Terrasse fast keine Grünfläche ist (und auf der Terrasse haltet man sich ja
meistens auf)
-
Spielplatz
für die Kinder hätte ich gern im Süden, wegen der Sonne und der Beobachtung von
der Terrasse aus
-
Größeren
Abstand zwischen den zwei Häusern (Terrassen), um auch mal Privat für sich zu
sein können, und nicht jedes einzelne Wort vom Nachbar mitzubekommen.
-
Würde
auch gern im Süden Bäume und Sträucher pflanzen, um einen warmen, gemütlichen
und heimischen Anblick von der Terrasse aus zu haben.
Nun bitte ich Sie zu prüfen, ob es möglich ist, das Haus mit Garage 10 m
von meiner Grundstücksgrenze (Norden) entfernt zu errichten, mit einem 7 m
breiten Eingrünungsstreifen, da ich sehr gerne in der Marktgemeinde Pöttmes –
Ortsteil Handzell – mein Eigenheim errichten würde.
Da alle Nachbarn damit einverstanden sind, würde es von der Seite her
keine Störungen geben.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Englhart
Von der Verwaltung muss hierzu noch ergänzt werden, dass zur Errichtung
eines Wohnhauses auf Flur Nr. 976 der Gemarkung Handzell am 19.04.1996 eine
Ortsrandsatzung erstellt wurde. Am 27.01.2012 wurde diese Ortsrandsatzung
aufgehoben, um der Familie Englhart eine Erweiterung Ihres Wohnhauses zu
ermöglichen. Am 26.06.2015 wurde dann, auf Antrag der Eheleute Englhart eine
neue Einbeziehungssatzung für die Flur Nr. 976 der Gemarkung Handzell erlassen,
um die Errichtung eines weiteren Wohnhauses zu ermöglichen. Nun soll diese
Einbeziehungssatzung wiederum geändert werden.
Von der Verwaltung wurde hierzu noch ein Kompromissvorschlag ausgearbeitet,
bei dem das Baufenster am schmalsten Punkt des Grundstücks immer noch 10 m von
der nördlichen Grundstücksgrenze entfernt wäre. Mit diesem Kompromiss wäre eine
Änderung der Einbeziehungssatzung evtl. ohne große Einwände der Träger
öffentlicher Belange möglich.
In der Sitzung des Marktgemeinderates Pöttmes vom 26.07.2016 wurde dann
die Aufstellung der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung für die Flur Nr. 976
der Gemarkung Handzell gemäß dem Kompromissvorschlag der Verwaltung
beschlossen.
Hierzu liegt nun der vom Büro brugger landschaftsarchitekten stadtplaner
ökologen ausgearbeitete Entwurf dieser 1. Änderung in der Fassung vom
20.09.2016 vor.
Auf Nachfrage von MGR Graser teilte Herr Wolf mit, dass der Entwurf der Ortsrandsatzung mit dem Antragsteller abgesprochen ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 0