Beschluss:

Das Gremium beschloss, den vom Büro brugger landschaftsarchitekten stadtplaner ökologen ausgearbeiteten Entwurf der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung für die Flur Nr. 976 der Gemarkung Handzell in der Fassung vom 20.09.2016 zu billigen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.

 

 


Bezug: 

Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche der Flur Nr. 976 der Gemarkung Handzell mit Rechtskraft vom 26.06.2015.

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Paul Englhart mit Eingang vom 01.10.2015.

Beschluss des Bau- & Umweltausschusses vom 13.10.2015.

Beschluss des Bau- & Umweltausschusses vom 22.03.2016.

Schreiben A1600243 des LRA Aichach-Friedberg vom 28.06.2016.

Antrag des Herrn Peter Englhart mit Eingang vom 04.07.2016.

Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 26.07.2016.

Entwurf des Büros brugger landschaftsarchitekten stadtplaner ökologen in der Fassung vom 20.09.2016.

 

Sachverhalt:

Herr Peter Englhart plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flur Nr. 976 der Gemarkung Handzell. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungs­plan in einer Grünfläche und im Geltungsbereich der Einbeziehungs­satzung für eine Teilfläche der Flur Nr. 976 der Gemarkung Handzell, hält jedoch deren Festsetzungen nicht ein.

 

Mit Schreiben A1600243 teilte das LRA Aichach-Friedberg am 28.06.2016 dem Bauwerber Herrn Englhart nun folgendes mit:

 

Sehr geehrter Herr Englhart,

 

wir haben Ihren Bauantrag auf Lageänderung überprüft. Als Ergebnis mussten wir leider feststellen, dass nach Art. 68 BayBO eine Genehmigung nicht erteilt werden kann. Ihr Antrag  ist nicht genehmigungsfähig, weil das Bauvorhaben folgenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht:

 

Planungsrechtliche Gesichtspunkte

Ihr Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der rechtskräftigen Ortsrandsatzung „Flur Nr. 976 Teilfläche“. Mit der geplanten Lageverschiebung um 10 m nach Norden befindet sich die Garage vollständig und das Wohnhaus ca. 8,50 m außerhalb der festgesetzten Baugrenze.

Die hierfür notwendige Befreiung kann nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht erteilt werden, da durch die massive Überschreitung der Baugrenze die Grundzüge der Planung berührt werden.

 

Ihr Antrag müsste daher abgelehnt werden.

Wir empfehlen Ihnen, den nicht genehmigungsfähigen Antrag zurückzunehmen.

Sollte uns nach vier Wochen keine Antragsrücknahmeerklärung vorliegen, werden wir entsprechend der Sach- und Rechtslage einen Ablehnungsbescheid erlassen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Kosten für einen Rücknahmebescheid niedriger sind als für einen Ablehnungsbescheid.

 

Wir bedauern, Ihnen keine günstigere Nachricht geben zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Steffen Steiner

 

 

Nun beantragt Herr Englhart mit Schreiben mit Eingang vom 04.07.2016 eine Änderung der bestehenden Einbeziehungssatzung für die Flur Nr. 976 der Gemarkung Handzell.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit beantrage ich, Peter Englhart, eine Änderung der Ortsrandsatzung, damit ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf dem Flurgrundstück 976/1 (Mühlenstraße 17 a) errichtet werden kann. Zur Errichtung dieses Vorhabens muss die Bebauungsgrenze in Richtung Norden verschoben werden. Deshalb bitte ich Sie um Prüfung, die Baugrenze zu verschieben.

 

Da der gesetzliche Abstand zu landwirtschaftlichen Nutzungsflächen 5 – 7 m beträgt, bin ich gerne bereit, einen 7 m breiten Eingrünungsstreifen anzulegen und von diesem nochmals 3 m Abstand zu halten.

 

Gründe für diesen Antrag:

-       Optimale Ausnützung des Grundstücks

-       Großen Teil des Gartens in Richtung Süden haben

-       Garten im Norden ist ungenutzter Garten da Kinder von der Terrasse nicht einsehbar sind, und durch die Schattenbildung vom Haus der dreiviertelte Garten nur eingeschränkt nutzbar ist.

-       Vor der Terrasse fast keine Grünfläche ist (und auf der Terrasse haltet man sich ja meistens auf)

-       Spielplatz für die Kinder hätte ich gern im Süden, wegen der Sonne und der Beobachtung von der Terrasse aus

-       Größeren Abstand zwischen den zwei Häusern (Terrassen), um auch mal Privat für sich zu sein können, und nicht jedes einzelne Wort vom Nachbar mitzubekommen.

-       Würde auch gern im Süden Bäume und Sträucher pflanzen, um einen warmen, gemütlichen und heimischen Anblick von der Terrasse aus zu haben.

 

Nun bitte ich Sie zu prüfen, ob es möglich ist, das Haus mit Garage 10 m von meiner Grundstücksgrenze (Norden) entfernt zu errichten, mit einem 7 m breiten Eingrünungsstreifen, da ich sehr gerne in der Marktgemeinde Pöttmes – Ortsteil Handzell – mein Eigenheim errichten würde.

 

Da alle Nachbarn damit einverstanden sind, würde es von der Seite her keine Störungen geben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Peter Englhart

 

 

Von der Verwaltung muss hierzu noch ergänzt werden, dass zur Errichtung eines Wohnhauses auf Flur Nr. 976 der Gemarkung Handzell am 19.04.1996 eine Ortsrandsatzung erstellt wurde. Am 27.01.2012 wurde diese Ortsrandsatzung aufgehoben, um der Familie Englhart eine Erweiterung Ihres Wohnhauses zu ermöglichen. Am 26.06.2015 wurde dann, auf Antrag der Eheleute Englhart eine neue Einbeziehungssatzung für die Flur Nr. 976 der Gemarkung Handzell erlassen, um die Errichtung eines weiteren Wohnhauses zu ermöglichen. Nun soll diese Einbeziehungssatzung wiederum geändert werden.

 

Von der Verwaltung wurde hierzu noch ein Kompromissvorschlag ausgearbeitet, bei dem das Baufenster am schmalsten Punkt des Grundstücks immer noch 10 m von der nördlichen Grundstücksgrenze entfernt wäre. Mit diesem Kompromiss wäre eine Änderung der Einbeziehungssatzung evtl. ohne große Einwände der Träger öffentlicher Belange möglich.

 

In der Sitzung des Marktgemeinderates Pöttmes vom 26.07.2016 wurde dann die Aufstellung der 1. Änderung der Einbeziehungssatzung für die Flur Nr. 976 der Gemarkung Handzell gemäß dem Kompromissvorschlag der Verwaltung beschlossen.

 

Hierzu liegt nun der vom Büro brugger landschaftsarchitekten stadtplaner ökologen ausgearbeitete Entwurf dieser 1. Änderung in der Fassung vom 20.09.2016 vor.

 

Auf Nachfrage von MGR Graser teilte Herr Wolf mit, dass der Entwurf der Ortsrandsatzung mit dem Antragsteller abgesprochen ist.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0