Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Spangler OHG mit Eingang vom 11.07.2016.

 

Sachverhalt:

Die Spangler OHG plant die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses auf der Flur Nr. 1771/14 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer Grünfläche. Nach Ansicht der Verwaltung handelt es sich bei der Fläche um eine Außenbereichsfläche. Ein Betriebsleiterwohnhaus ist demnach nicht zulässig.

 

Die Nachbarn wurden nicht beteiligt, die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

 

Der Vorsitzende Erste Bürgermeister Schindele erklärte, dass der geplante Standort aufgrund der umliegenden Bebauung seiner Meinung nach noch als Innenbereich gesehen werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          1

Pers. beteiligt:                                            0

Gegenstimme: MGR Golling